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Schüler-BAföG

Förderung durch Schüler-BAföG

BAföG gibt es nicht nur für Studenten! Auch Privatschüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können ab der zehnten Klasse Schüler-BAföG beantragen. Im Gegensatz zum studentischen BAFöG ist das Schüler BAföG ein Vollzuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Als eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung des Privatschulbesuches für Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, kommen Leistungen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Schüler haben dann eine Aussicht auf Förderung durch Schüler-BAföG, wenn sie eine weiterführende oder berufsqualifizierende Privatschule besuchen und sich mindestens in der zehnten Klassenstufe befinden. Im Gegensatz zum studentischen BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden und ist in voller Höhe ein Zuschuss. Für die Berechnung der Förderleistungen des Schüler-BAföG wird das Einkommen der Eltern herangezogen.

Raus aus dem Elternhaus

Schüler-BAföG richtet sich in erster Linie an Schüler, die an einer Fachschule eine Berufsausbildung absolvieren oder ihren Schulabschluss nachholen, nachdem sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Aber es können auch Schüler BAföG beantragen, die eine reguläre weiterführende Schule wie ein Gymnasium, eine Realschule oder auch eine FOS (Fachoberschule) besuchen, aber nicht bei ihren Eltern wohnen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Wohnung der Eltern zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt ist, der Schüler einen eigenen Haushalt führt, verheiratet ist oder war oder einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Wie viel BAföG gibt es beim Privatschulbesuch?

Die Höhe der Förderung durch Schüler-BAföG hängt von den Einkommensverhältnissen und der Ausbildungssituation ab.  Der Höchstbetrag liegt zwischen 632 und 781 Euro im Monat, wenn ein Schüler für den Besuch einer Schule "notwendig auswärts" untergebracht ist.

Schüler erhalten die Förderung durch Schüler-BAföG als Vollzuschuss und müssen den Betrag nicht zurückzahlen. Die BAföG-Förderung gilt solange der Schüler die Ausbildungsstätte besucht. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Während der unterrichtsfreien Zeit wird die Zahlung des Schüler-BAföG fortgeführt.

Hat sich ein Schüler für die Ausbildung an einer Privatschule im Ausland entschieden, kann er einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen.

Privatschule des Monats

Am Phorms Campus Berlin Süd in ruhiger Wohngegend am grünen Monroe-Park erleben Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zum Abitur eine zweisprachige Gemeinschaft in Deutsch und Englisch. Die Schule im Ganztagsbetrieb legt einen besonderen Schwerpunkt auf individuelle Förderung und bietet vielfältige Angebote auch außerhalb des Schulalltags - damit Schüler ihre Talente entdecken und weiterentwickeln können.