Die Angebote und Ansätze der Privatschulen gehen weiter als die der öffentlichen Schulen. Sie verlassen die alten Pfade, erforschen und erproben Neuland. Was passiert, wenn Kinder auf Privatschulen selbst bestimmen, was und wann sie lernen wollen?
Privatschulen blicken auf eine lange Geschichte zurück. Schon im Mittelalter war der Besuch von Privatschulen für Kinder reicher Eltern üblich. Dabei handelte es sich in der Regel um Klosterschulen, auf die die Kinder (Jungen) gingen. Dort erhielten sie eine konfessionelle Ausbildung, die auf eine religiöse Laufbahn vorbereitete.
Seit der Weimarer Republik gilt in Deutschland die Schulpflicht. Der Bedarf an entsprechenden Bildungsangeboten wird seitdem sowohl von staatlichen als auch von privaten Anbietern gedeckt.
Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus wurde sogleich im Grundgesetz das ‚Recht zur Errichtung von privaten Schulen’ (GG Artikel 7 Absatz 4) verankert. Damit soll eine Gleichschaltung der Bildung verhindert und ein vielfältiges und weltoffenes Bildungsangebot mit staatlichen Schulen und Privatschulen geschaffen werden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs übernahmen die Privatschulen in einigen Regionen die schulische Grundversorgung, da der Staat dies selber noch nicht gewährleisten konnte.
Infolge des Pillenknicks (Geburtenrückgang in den 1960er Jahren) und der negativen Meinung der Gesellschaft bezüglich der Privatschulen in der 1980er Jahren mussten einige Privatschulen schließen. Auch die anhaltenden säkularen Entwicklungen innerhalb der deutschen Gesellschaft sorgten dafür, dass die Nachfrage an entsprechend geschultem und ausgebildetem Personal nachließ. Woraufhin vor allem konfessionelle Privatschulen schließen mussten.