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Ergänzungs- und Ersatzschulen

Ergänzend? Genehmigt? Anerkannt? Der Status entscheidet

In Sachen privater Bildungseinrichtung ist in Deutschland von der Tanzschule bis zur staatlich genehmigten Ersatzschule alles dabei. Letztere ist meist gemeint, wenn von einer "Privatschule" die Rede ist. Doch was ist der Unterschied zwischen einer Ergänzungs- und einer Ersatzschule und welche Rolle spielt die staatliche Anerkennung beim Schulabschluss?

In Deutschland wird im Bereich der Privatschulen zwischen Ergänzungs- und Ersatzschulen unterschieden. Ersatzschulen sind Schulen im allgemeinbildenden Zweig und dienen der Erfüllung der Schulpflicht. Ergänzungsschulen zielen häufig auf eine berufliche Weiterbildung ab. Zu ihnen zählen aber alle Schulen, die das Bildungsangebot beliebig ergänzen. Wie verhält es sich mit der Anerkennung der Abschlüsse an privaten Ergänzungs- und Ersatzschulen?

Ersatzschule ja, Abschluss nein?

Doch nicht an allen Privatschulen, die der Erfüllung der Schulpflicht dienen, können staatliche Schulabschlüsse erworben werden: hier kommt es darauf an, ob es sich um staatlich anerkannte oder genehmigte Privatschulen handelt. Da die Schulbildung jedoch Ländersache ist, kann es zu unterschiedlichen Bezeichnungen und Regelungen je Bundesland kommen.

Ersatzschulen – Alternativen zur Regelschule

Ersatzschulen sind allgemeinbildende Privatschulen, die staatlich anerkannt oder genehmigt sind. Damit sind sie auch einer staatlichen Aufsicht unterworfen. Der Schulbesuch muss der Erfüllung der Schulpflicht nachkommen und somit den Besuch einer staatlichen Schule ersetzen. Ein Blick auf die Zahlen verrät, dass die größte Gruppe der Privatschüler von den Gymnasien gestellt wird: über 35 Prozent der Schüler an privaten Schulen sind Gymnasiasten.

Privatschule – Anerkannt oder genehmigt?

Anerkannte Privatschulen beziehungsweise Ersatzschulen können Abschlüsse wie den Realschulabschluss, das Abitur oder einen Wirtschaftsschulabschluss vergeben. Die Durchführung der Abschlussprüfungen wird an den anerkannten Ersatzschulen in Eigenregie durchgeführt, wobei sie sich an die Vorgaben des Kultusministeriums halten. Dies soll eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglichen.

Genehmigte Ersatzschulen besitzen nicht das Recht, Abschlüsse zu vergeben. Schüler an genehmigten Ersatzschulen müssen ihre Prüfungen extern ablegen und erhalten dann ein staatliches Zeugnis. Dies ist beispielsweise bei den Waldorfschulen der Fall.

Alle Ersatzschulen können eine staatliche Refinanzierung erhalten, die vom jeweiligen Landesrecht abhängt, um einen Teil der Kosten für Gehälter der Lehrkräfte und Betriebskosten abzudecken. Da diese staatlichen Zuschüsse nicht die gesamten Kosten einer Privatschule decken können, sind Privatschulen auf private Finanzierungsquellen, wie allen voran das Schulgeld sowie auch Spenden oder Stiftungsmittel, angewiesen.

Berufliche Weiterbildung an einer Privatschule

Ergänzungsschulen sind ebenfalls Schulen in freier Trägerschaft, die jedoch keine Ersatzschulen sind. Der Besuch einer solchen Schule erfüllt in der Regel nicht die Schulpflicht. Ergänzungsschulen bedürfen nicht zwangsläufig einer staatlichen Genehmigung, wobei ihre Eröffnung jedoch gemeldet werden muss. Die Ergänzungsschulen bieten auf dem Bildungssektor mit ihren Angeboten neue Wege und Perspektiven. Dies gilt besonders für den Bereich der beruflichen (Weiter-)Bildung mit Angeboten wie beispielsweise Dolmetscherschulen, Fachschulen für Erziehung, Schauspielschulen oder einjährigen Höheren Berufsfachschulen.

Privatschulen in Nordrhein-Westfalen – Eine Ausnahme

Eine Ausnahme stellt das Bundesland Nordrhein-Westfalen dar. Es gibt keine Unterscheidung zwischen anerkannter und genehmigter Ersatzschule. Vielmehr übernimmt die staatlich anerkannte Ergänzungsschule die Stelle der genehmigten Ersatzschule und muss sich somit an die gleichen Bedingungen halten. Des Weiteren werden Privatschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem ersten Tag der Gründung hher bezuschusst als in anderen Bundesländern.

Weitere private Bildungsangebote

Es gibt zudem zahlreiche private Bildungsmaßnahmen, die im Allgemeinen jedoch nicht zu den Privatschulen gezählt werden, da keinen allgemeinbildenenden, die Schulpflicht erfüllenden Auftrag haben. Zu diesen freien Bildungseinrichtungen gehören außerschulische Organisationen wie beispielsweise Tanz-, Judo-, Ballett-, Musik- oder Karateschulen.

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